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*Für die Neuanmietung von bestimmten WBG-Wohnungen kann dem neuen Mieter von der WBG ein Begrüßungsgeld in Höhe des Dreifachen der Monatskaltmiete für die Wohnung, zu der ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, höchstens jedoch 640,00€ gezahlt werden. Das Begrüßungsgeld wird nicht bar ausgezahlt, sondern dem neuen Mieter auf sein bei der WBG geführtes Genossenschaftsanteilskonto gutgeschrieben. Wird der Nutzungsvertrag zur Wohnung vor Ablauf des 24. Monats ab Mietvertragsbeginn, gleich aus welchem Grund, beendet, ist das Begrüßungsgeld an die WBG in voller Höhe zurückzuzahlen. |
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