WEG

Verwaltung von
Wohnungseigentum / Teileigentum / Sondereigentum
Neben der
Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern in der Rechtsform
des Realeigentums beschäftigen wir uns mit der Verwaltung von Wohn-
und Geschäftshäusern in der Rechtsform des Gemeinschaftseigentums
(Wohnungseigentumsverwaltung / Teileigentumsverwaltung) sowie mit der
Sondereigentumsverwaltung (Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen).
Diese verantwortungsvollen Verwaltungstätigkeiten werden von persönlich
und fachlich überaus kompetenten und erfahrenen Objektmanagern
wahrgenommen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat
in allen Angelegenheiten des Verwaltungsobjektes direkt, persönlich
und kontinuierlich zur Verfügung stehen.
•Vielfältiges
und individuelles Berichtswesen durch Einbindung der Branchensoftware
in die Microsoft Office Welt
•Monatsabrechnungen für den Verwaltungsbeirat
•Jahres- und Einzelabrechnungen für die Eigentümer im
1. Quartal des Folgejahres
•Jährliche Darstellung der umlegbaren Betriebskosten für
vermietete Eigentumswohnungen
•Jährliche Darstellung aller steuerrelevanten Angaben (u.a.
§ 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen)
•Erstellung und Abstimmung der Wirtschafts- und Liquiditätspläne
im 4. Quartal für das Folgejahr
•Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung bis zum 30.04.
eines Jahres
•Benchmark-orientierte Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes
•Chronologische Dokumentation der Versammlungsbeschlüsse
(Beschluss-Sammlung)
•Regelmäßige Verwaltungsbeiratssitzungen
•Laufende bautechnische Betreuung und Überwachung zur Gewährleistung
der ständigen technischen Betriebsbereitschaft und Instandhaltung
•Wartungs- und Prüfungspläne, Leistungskataloge
•Regelmäßige Objektbegehungen, Zustandsberichte
•Erstellung und Fortschreibung von Instandhaltungsplänen
•Energieberatung / Vorbereitung von energetischen Maßnahmen
•Monatliche Erfassung und Dokumentation von Verbrauchszahlen
Im
Rahmen der Sondereigentumsverwaltung erbringen wir für die denjenigen
Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, die professionelle
Verwaltung des Sondereigentums (Wohnung) einschließlich der erforderlichen
Vermietungsdienstleistungen, etwaige Mietgarantieabrechnungen sowie
Hilfestellung bei der Vorbereitung der jährlichen Steuererklärung
(Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
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