Veröffentlicht am 16. November 2020
Abweichend vom § 48, Abs. 1 GenG und bezugnehmend auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID – 19 – Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, hat der Aufsichtsrat am 26.05.2020 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand die Bilanz zum 31.12.2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2019 – 31.12.2019 festgestellt.
Unter Berücksichtigung der aktuellen, gesetzlichen Gegebenheiten und der gültigen Allgemeinverfügung wegen COVID 19 wird der Aufsichtsrat schnellstmöglich über eine Vertreterversammlung als Präsenzveranstaltung entscheiden.
Die Wahl des Wahlvorstandes erfordert keinen Aufschub, da die Arbeiten zur Vertreterwahl unverzüglich aufgenommen werden müssen. Deshalb haben sich Aufsichtsrat und Vorstand in einer gemeinsamen Sitzung am 12.11.2020 dazu entschieden, die Wahl des Wahlvorstandes schriftlich durchzuführen.
Für die Vorbereitung der anstehenden Vertreterwahl im Jahr 2021 ist die Einberufung eines Wahlvorstandes kurzfristig erforderlich. Dieser wird dann den Ablauf der Wahl vorbereiten, überwachen und auswerten, wie im § 2 der Wahlordnung der WBG Schönebeck eG „Aufgaben des Wahlvorstandes“ festgelegt.
Dazu werden am 17.11.2020 alle Vertreter angeschrieben und umfänglich informiert.
Schönebeck, 16.11.2020
gez.
Axel Lueg
Aufsichtsratsvorsitzender