Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.
Die Vertreterversammlung setzt sich zusammen aus ca. 50 gewählten Vertretern aus der Genossenschaft. Die Vertreter werden alle 5 Jahre von allen Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Die Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder im jeweiligen Wahljahr.
Für die Einberufung der Vertreterversammlung ist der Aufsichtsrat / Aufsichtsratsvorsitzende zuständig.
Jedes Jahr bis Ende Juni gibt der Vorstand auf der ordentlichen Vertreterversammlung einen Lagebericht und erläutert den Jahresabschluss des jeweiligen Vorjahres. Es folgt der Bericht des Aufsichtsrates. Anschließend sind die laut Satzung der WBG erforderlichen Beschlüsse von den Vertretern zu fassen und auch Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter und endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Die jeweils gewählten Vertreter sind namentlich nach Wahlbezirken (in unserer Genossenschaft gleichzusetzen mit Wohngebieten) hier aufgelistet:
Klaus-Dieter Beier Kerstin Buttgereit
Bernd Kuligowski Nick Pöschke
Martin Stüwe Dieter Kimminus
Rainer Schulze Joachim Hensel
Sandra Barsch Peter Hopfer
Ingrid Frank Günter Herhold
Hans-Jürgen Sohn Werner Geil
Gisela Rusteberg Gisela Böhme
Thomas Pöschke Jeannette Joo
Andrea Ulbrich Dagmar Naase
Angelika Müller
Jens Gommert Horst Müller
Marcel Kückmann Sigrid Lehmann
Christine Erler Siegfried König
Peter Gerloff
Hans Wittnebel Doris Pickahn
Karin Buttgereit Janet Rätzel
Helmut Reimann Karin Walter
Nils Krüger Hans David
Heidlind Gennrich Jutta Thomale
André Kowalski
Brigitte Rosemann Gabriele Erxleben
Andy Höfer Jutta Biedermann
Ingrid Blum Rita Eichberg
Dietmar Hübner
Anke Meyer Uda Schulke
Herbert Festerling Michaela Ziege
Christiane Rüchardt Hans-Joachim Liebeknecht
Bert Knoblauch