WEG
Verwaltung von Wohnungseigentum / Teileigentum / Sondereigentum
Neben der Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern in der Rechtsform des Realeigentums beschäftigen wir uns mit der Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern in der Rechtsform des Gemeinschaftseigentums (Wohnungseigentumsverwaltung / Teileigentumsverwaltung) sowie mit der Sondereigentumsverwaltung (Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen).
Diese verantwortungsvollen Verwaltungstätigkeiten werden von persönlich und fachlich überaus kompetenten und erfahrenen Objektmanagern wahrgenommen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat in allen Angelegenheiten des Verwaltungsobjektes direkt, persönlich und kontinuierlich zur Verfügung stehen.
- Vielfältiges und individuelles Berichtswesen durch Einbindung der Branchensoftware in die Microsoft Office Welt
- Monatsabrechnungen für den Verwaltungsbeirat
- Jahres- und Einzelabrechnungen für die Eigentümer im 1. Quartal des Folgejahres
- Jährliche Darstellung der umlegbaren Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnungen
- Jährliche Darstellung aller steuerrelevanten Angaben (u.a. § 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Erstellung und Abstimmung der Wirtschafts- und Liquiditätspläne im 4. Quartal für das Folgejahr
- Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung bis zum 30.04. eines Jahres
- Benchmark-orientierte Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes
- Chronologische Dokumentation der Versammlungsbeschlüsse (Beschluss-Sammlung)
- Regelmäßige Verwaltungsbeiratssitzungen
- Laufende bautechnische Betreuung und Überwachung zur Gewährleistung der ständigen technischen Betriebsbereitschaft und Instandhaltung
- Wartungs- und Prüfungspläne, Leistungskataloge
- Regelmäßige Objektbegehungen, Zustandsberichte
- Erstellung und Fortschreibung von Instandhaltungsplänen
- Energieberatung / Vorbereitung von energetischen Maßnahmen
- Monatliche Erfassung und Dokumentation von Verbrauchszahlen
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung erbringen wir für die denjenigen Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, die professionelle Verwaltung des Sondereigentums (Wohnung) einschließlich der erforderlichen Vermietungsdienstleistungen, etwaige Mietgarantieabrechnungen sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung der jährlichen Steuererklärung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).