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B e k a n n t m a c h u n g

Veröffentlicht am 04. November 2020

B e k a n n t m a c h u n g

Abweichend vom § 48, Abs. 1 GenG und bezugnehmend auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID – 19 – Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, hat der Aufsichtsrat am 26.05.2020 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand die Bilanz zum 31.12.2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2019 – 31.12.2019 festgestellt.

Weiterhin wurde in Anwendung des oben genannten Gesetzes (COVID 19) beschlossen, die ordentliche Vertreterversammlung als Präsenzveranstaltung schnellstmöglich durchzuführen.

Über die Möglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen, gesetzlichen Gegebenheiten und der gültigen Allgemeinverfügung wegen COVID 19 wird in der 2. Novemberwoche 2020 beraten.
 

Schönebeck, 04.11.2020

gez.                        

                        Axel Lueg

     - Aufsichtsratsvorsizender -