Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sorglos wohnen bei der WBG!

Sie haben es verdient.
WBG Schönebeck WBG Schönebeck

B e k a n n t m a c h u n g des Wahlvorstandes zur Vertreterwahl 2021 der Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG

Veröffentlicht am 01. Februar 2021

Gemäß § 6 Abs. (2) der Wahlordnung gibt der Wahlvorstand hiermit bekannt, dass die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter im Zeitraum vom 02.04.2021 – 23.04.2021  in Form der Briefwahl stattfindet.

Die Briefwahlunterlagen werden jedem wahlberechtigten Mitglied rechtzeitig und unaufgefordert zugesandt.

Im Zeitraum vom 02.02.2021 – 12.03.2021 werden die Wählerlisten sowie die Festlegungen zu den Wahlbezirken ausgelegt und können von jedem Mitglied eingesehen werden.

Wahlvorschläge sind schriftlich unter Nennung von Namen, Vornamen und Anschrift des Vorschlagenden und Beifügung einer unterschriebenen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beim Wahlvorstand bis zum 15.03.2021 über die Anschrift der Genossenschaft einzureichen.

Die Kandidatenvorschläge zu den einzelnen Wahlbezirken werden ab dem 19.03.2021 ausgelegt.

Alle Bekanntmachungen zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter werden in der Geschäftsstelle der WBG „Schönebeck“ eG, Wilhelm-Hellge-Straße 105 a in 39218 Schönebeck,                                                Telefon 03928 / 78 44 28, für die Mitglieder zur Einsichtnahme ausgelegt.

Schönebeck, 01.02.2021

- Wahlvorstand –