Veröffentlicht am 01. Februar 2021
Gemäß § 6 Abs. (2) der Wahlordnung gibt der Wahlvorstand hiermit bekannt, dass die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter im Zeitraum vom 02.04.2021 – 23.04.2021 in Form der Briefwahl stattfindet.
Die Briefwahlunterlagen werden jedem wahlberechtigten Mitglied rechtzeitig und unaufgefordert zugesandt.
Im Zeitraum vom 02.02.2021 – 12.03.2021 werden die Wählerlisten sowie die Festlegungen zu den Wahlbezirken ausgelegt und können von jedem Mitglied eingesehen werden.
Wahlvorschläge sind schriftlich unter Nennung von Namen, Vornamen und Anschrift des Vorschlagenden und Beifügung einer unterschriebenen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beim Wahlvorstand bis zum 15.03.2021 über die Anschrift der Genossenschaft einzureichen.
Die Kandidatenvorschläge zu den einzelnen Wahlbezirken werden ab dem 19.03.2021 ausgelegt.
Alle Bekanntmachungen zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter werden in der Geschäftsstelle der WBG „Schönebeck“ eG, Wilhelm-Hellge-Straße 105 a in 39218 Schönebeck, Telefon 03928 / 78 44 28, für die Mitglieder zur Einsichtnahme ausgelegt.
Schönebeck, 01.02.2021
- Wahlvorstand –