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Bekanntmachung

Veröffentlicht am 07. Mai 2021

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Wir zeigen an, dass alle Genossenschaftsmitglieder nochmals die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss zum 31.12.2019, den Geschäftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 48 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes haben (der Erstauslagezeitraum vor der Jahresabschlussfeststellung war der 08.06.2020).

Unsere Vertreterversammlung, die u. a. über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, findet im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Termin der Einberufung ist der 10.05.2021. Als Tag der Beschlussfassung ist der 15.06.2021 festgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 bereits wegen der Hygienebedingungen in der CORONA-Pandemie und dem diesbezüglichen gesundheitlichen Schutz der Organmitglieder am 26.05.2020 festgestellt.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden gesondert schriftlich informiert.

Die genannten Unterlagen, einschließlich des Berichtes über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2018, die Beschlussfassung der Aufsichtsratssitzung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019, die gemeinsame Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über die Durchführung der Vertreterversammlung zum Geschäftsjahr 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren  sowie die Tagesordnung der Vertreterversammlung liegen mit dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme aus (im Internet unter www.wbgsbk.de):

            Ort:  Wohnungsbaugenossenschaft

                        Schönebeck eG

                        Wilhelm-Hellge-Straße 105 a

                        39218 Schönebeck

 

Schönebeck, 10.05.2021

gez.  

Karl-Ulrich Voigt    Yvette Hoppensack

                 - V o r s t a n d -

 

 

T a g e s o r d n u n g      

der ordentlichen Vertreterversammlung bezüglich Geschäftsjahr 2019

 

  1.     Bekanntgabe des gemeinsamen Beschlusses von Vorstand und Aufsichtsrat über

       die Durchführung der Vertreterversammlung 2020 zum Geschäftsjahr 2019 im

       schriftlichen Umlaufverfahren (10.05.2021).

  1.     Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2019
  1.     Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2019
  1.     Möglichkeit von Wortmeldungen oder die sogenannte Nachfragefrist in schriftlicher    

                 Form bis zum 24.05.2021           

  1.     Schriftliche Information aller Vertreter über Wortmeldungen und gegebenenfalls mit

       Stellungnahme von Aufsichtsrat und Vorstand, die sogenannte Reaktionsfrist

       am 01.06.2021

  1.      Abstimmung und Wahlhandlung im schriftlichen Umlaufverfahren und Zustellung bis

        zum 08.06.2021

        6.1.  Abstimmung

                  -  Kenntnisnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

                  -  Beschlussfassung zur Verwendung des Jahresüberschusses

                  -  Kenntnisnahme des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates

                  -  getrennte Entlastung der Vorstandsmitglieder

                  -  Entlastung des Aufsichtsrates

                  -  Kenntnisnahme des Berichtes über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses zum                       31.12.2018

                  -  Beschlussfassung über die einmalige Begrenzung der Amtszeit auf zwei Jahre  von                                                Aufsichtsratsmitgliedern, welche in dieser Vertreterversammlung gewählt  werden

        7.       Schriftliche Abstimmung / Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bis zum 15.06.2021

        7.2.   Schriftliche Bekanntgabe der Abstimmung und des Wahlergebnisses am 22.06.2021