Veröffentlicht am 07. Mai 2021
Wir zeigen an, dass alle Genossenschaftsmitglieder nochmals die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss zum 31.12.2019, den Geschäftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 48 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes haben (der Erstauslagezeitraum vor der Jahresabschlussfeststellung war der 08.06.2020).
Unsere Vertreterversammlung, die u. a. über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, findet im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Termin der Einberufung ist der 10.05.2021. Als Tag der Beschlussfassung ist der 15.06.2021 festgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 bereits wegen der Hygienebedingungen in der CORONA-Pandemie und dem diesbezüglichen gesundheitlichen Schutz der Organmitglieder am 26.05.2020 festgestellt.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden gesondert schriftlich informiert.
Die genannten Unterlagen, einschließlich des Berichtes über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2018, die Beschlussfassung der Aufsichtsratssitzung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019, die gemeinsame Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über die Durchführung der Vertreterversammlung zum Geschäftsjahr 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren sowie die Tagesordnung der Vertreterversammlung liegen mit dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme aus (im Internet unter www.wbgsbk.de):
Ort: Wohnungsbaugenossenschaft
Schönebeck eG
Wilhelm-Hellge-Straße 105 a
39218 Schönebeck
Schönebeck, 10.05.2021
gez.
Karl-Ulrich Voigt Yvette Hoppensack
- V o r s t a n d -
die Durchführung der Vertreterversammlung 2020 zum Geschäftsjahr 2019 im
schriftlichen Umlaufverfahren (10.05.2021).
Form bis zum 24.05.2021
Stellungnahme von Aufsichtsrat und Vorstand, die sogenannte Reaktionsfrist
am 01.06.2021
zum 08.06.2021
6.1. Abstimmung
- Kenntnisnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
- Beschlussfassung zur Verwendung des Jahresüberschusses
- Kenntnisnahme des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates
- getrennte Entlastung der Vorstandsmitglieder
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Kenntnisnahme des Berichtes über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
- Beschlussfassung über die einmalige Begrenzung der Amtszeit auf zwei Jahre von Aufsichtsratsmitgliedern, welche in dieser Vertreterversammlung gewählt werden
7. Schriftliche Abstimmung / Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bis zum 15.06.2021
7.2. Schriftliche Bekanntgabe der Abstimmung und des Wahlergebnisses am 22.06.2021