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Ordentliche Vertreterversammlung bezüglich dem Geschäftsjahr 2019

Veröffentlicht am 02. Juli 2021

Im ersten Wahlgang zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes erhielt keiner der 3 Bewerber die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen.

Laut WBG – Satzung wurde ein zweiter Wahlgang durchgeführt.

In diesem zweiten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, welcher die meisten Stimmen erhalten hat.

Die Wahlunterlagen für diesen zweiten Wahlgang wurden allen Vertretern am 17. Juni 2021 zugestellt. Die Öffnung und Auszählung der bis zum 01. Juli 2021 an die WBG zurück gesendeten Wahlbriefe ist erfolgt.

Herr Friedrich Husemann wurde mit 29 Stimmen von 49 gültigen Wahlbriefen für 2 Jahre wiedergewählt.